AGB`s
Willkommen im Hotel Waldeck / Todtnau im Schwarzwald

Stornierung
Natürlich hoffen wir immer, dass unsere Gäste Ihren Urlaub bei uns verbringen können. Für Eine Reise, empfehlen wir (keine Pflicht) eine Reiseversicherung abzuschließen, da auch andere Fälle als Corona(z.B. Krankheit/Sterbefälle oder auch der Arbeitsplatz) eine Rolle spielen können. Einige Gäste haben diese aber schon inklusive z.B. beim ADAC oder einer Kreditkarte ( bitte prüfen). Ohne diese wären folgende Bedingungen:
Eine Stornierung kostenfrei, ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich. Im Falle einer Stornierung in den genannten 21 Tagen ohne Reisesperre, versuchen wir das frei gewordene Zimmer weiter zu vermieten um einen Mietausfall zu vermeiden. Schaffen wir das, fallen keine Kosten an. Andernfalls berechnen wir 60% des Reisepreises.
Allgemeine Geschäftsbedingungen HOTEL WALDECK in Todtnau
Die Rechtslage bei der Bestellung eines Hotelzimmers
1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Die Anreise ab 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne gesonderte Absprache möglich. Die Abreise ist bis 10.00 Uhr vorgesehen.
2. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des gesamten Vertrages über die gesamte Dauer.
a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
3. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen. ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. (wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung) Die Stornierungsgebühr berechnen wir laut Richtlinie des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
4. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20%, bei der Halbpension Vereinbarung 30% des vereinbarten Preises.
5. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
6. Der Wirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor der Abreise auch wenn EC oder Kreditkartenakzeptanz im Hotel gegeben ist. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet. Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtung ist der Sitz des Hotels. Alle angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit gültige Mehrwertsteuer.
7. Der Gast oder Veranstalter haften dem HOTEL WALDECK für die von ihm oder Ihren Gästen verursachten Schäden. Das Hotel Waldeck haftet dem Gast oder Vertragspartner nicht , wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder in folge von höherer Gewalt unmöglich ist.
Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder das abgestellte KFZ im Hotelbereich besteht für das Hotel Waldeck nicht.